Garantie für gebrauchtwagen vom händler

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Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. 1 › › Autokauf und -verkauf › Gebrauchtwagen. 2 Eine Garantie für Gebrauchtwagen ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch bieten Händler oft diese. 3 Kaufst Du einen Gebrauchtwagen, muss der Händler zwei Jahre lang für Mängel haften (gesetzliche Gewährleistung). Er darf die Haftung auf ein Jahr beschränken. 4 Das bedeutet: Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin haftet mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen bei Übergabe hatte. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer/die Käuferin kostenlos. Gebrauchtwagengarantie Die Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. 5 Eine Gebrauchtwagengarantie kostet je nach Anbieter ungefähr bis Euro im Jahr. Der Beitrag hängt zum Beispiel vom Alter, Modell und Zustand des Gebrauchtwagens ab. Oft schließt man den Vertrag mit Selbstbeteiligung ab. Das heißt: Bei einem Schaden beteiligt man sich zum Beispiel mit Euro an den Reparaturkosten. 6 FAQ – Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf Wird ein Gebrauchtwagenkauf zwischen einem Händler und einer Privatperson abgewickelt, so ist der Händler verpflichtet, im Rahmen der Gewährleistung Sachmängel am Wagen, die innerhalb von zwei Jahren gemeldet werden, auf seine Kosten zu beheben. 7 die gesetzlich verpflichtende Gewährleistung des Händlers die freiwillige Garantie des Händlers Unter Gewährleistung versteht man die mindestens ein Jahr laufende Nachbesserungspflicht des Händlers für Mängel am gebrauchten Fahrzeug, die schon während des Übergabezeitpunktes bestanden. 8 Demnach haften Verkäufer zwei Jahre nach Übergabe eines Gebrauchtwagens für etwaige Sachmängel. Diese Haftungsdauer kann jedoch herabgesetzt werden. So verkürzen viele Händler auf ein Jahr – gänzlich streichen dürfen sie die Gewährleistung aber nicht. Anders bei Privatpersonen: Sie können eine Gewährleistung komplett ausschließen. 9 Nur die zweijährige gesetzliche Gewährleistung ist für die Fahrzeughändler bindend. Die Garantie stellt somit eine freiwillige Leistung dar. Bei Neuwagen ist die Garantie vom Hersteller abhängig, bei Gebrauchtwagen setzt der Händler selbst die Regeln fest. gewährleistung gebrauchtwagen motorschaden 10