Wer haftet für falsche steuerklasse

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haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung. 1 Er ist verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Das ist auch für Ihren ehemaligen Arbeitgeber wichtig, da Sie bei einer fehlerhaften Abrechnung. 2 Viele Arbeitgeber meinen, dass Sie keinen Einfluss auf die Lohnsteuerklasse hätten und verweisen den Arbeitnehmer dann an sein Finanzamt. Oft. 3 Lohnabrechnung prüfen - falsche Steuerklasse korrigieren lassen. Arbeitnehmer sollten ihre Lohnabrechnung regelmäßig prüfen. Bei unerwarteter Änderung des. 4 Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung. 5 Das Finanzamt ist unbedingt zu informieren, wenn die falsche Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde. Das übernimmt in der Regel der Arbeitgeber für Sie, wenn Sie ihn in Kenntnis gesetzt haben. Das ist auch wichtig, damit Sie von dem Arbeitgeber in Zukunft richtig berechnet werden können. 6 Lohnabrechnung: Falsche Steuerklasse korrigieren lassen. Berlin - Arbeitnehmer sollten regelmäßig einen prüfenden Blick auf ihre Lohnabrechnung werfen. Denn manchmal werden sie in der falschen Steuerklasse geführt, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). 7 Der Arbeitgeber haftet also auch für Steuerausfälle, wenn er in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers den Arbeitslohn oder die Lohnsteuer falsch bescheinigt bzw. falsch übermittelt und deshalb das Finanzamt bei der Veranlagung des Arbeitnehmers zu wenig Einkommensteuer erhebt. 8 Wer haftet für falsche Steuerklasse? Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung. 9 Schließlich haftet der Arbeitgeber für die korrekte Lohnsteuerabführung. Deshalb muss der Arbeitnehmer bestätigen, dass er kein anderes Hauptarbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber unterhält, wenn die Anwendung der Steuerklasse VI im Raum steht. falsche steuerklasse korrigieren lassen 10 falsche steuerklasse strafe 12